

Von einer Diensterfindung ist immer dann auszugehen, wenn die Erfindung von einem Arbeitnehmer während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses fertig gestellt wurde und wenn sie entweder aus einer dem Arbeitnehmer obliegenden Tätigkeit entstanden ist, das heißt aus dem ihm zugewiesenen Arbeits- oder Pflichtenkreis stammt, oder maßgeblich auf den Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes beruht. Liegt eine Diensterfindung vor, folgen daraus sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine Reihe von Rechten und Pflichten.
