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Beobachtung der Schutzrechtlage

Soweit eine bestimmte Produktsparte beziehungsweise spezielle Konkurrenten für die Marktposition des eigenen Unternehmens von Bedeutung sind, sollte die Schutzrechtslage hinsichtlich dieser Produktsparte beziehungsweise hinsichtlich dieser Konkurrenten aufmerksam beobachtet werden, um technologische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und nicht von Schutzrechten überrascht zu werden.

Dazu können Überwachungsprofile spezifiziert werden, entweder in sachlicher Hinsicht (abgegrenzt nach IPC-Klassen) oder abgegrenzt nach Anmelderdaten. Davon ausgehend können alle Schutzrechtsanmeldungen, die in diesem technischen Gebiet beziehungsweise von diesem Anmelder hinterlegt worden sind, frühzeitig recherchiert und bei Bedarf eingesehen werden, um nicht von einer veränderten Schutzrechtslage überrascht zu werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Patentanmeldungen auf Erteilung überwachen zu lassen, um rechtzeitig vor Ablauf der dreimonatigen Einspruchsfrist die Patenterteilung gegebenenfalls mit einem Einspruch anzufechten.