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Schutzrechtsdurchsetzung

Unter Verletzung eines Schutzrechtes versteht man die Benutzung des Schutzrechtes ohne eine ausreichende Befugnis, z.B. eine Lizenz, durch den Schutzrechtsinhaber.

Eine Benutzungshandlung bei einem technischen Schutzrecht, wie einem Patent oder Gebrauchsmuster, kann in der Herstellung, im Anbieten oder im Gebrauch eines geschützten Gegenstandes liegen. Daneben kann eine mittelbare Schutzrechtsverletzung vorliegen, wenn ein Unberechtigter mit Mitteln beliefert wird, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen und von diesem für die Erfindung benutzt werden.

Eine Markenverletzung liegt vor, wenn ein mit der Marke verwechslungsfähiges Zeichen benutzt wird. Bei Geschmacksmustern liegt die Verletzung in der Nachbildung des geschützten Musters.

Stellt ein Schutzrechtsinhaber eine mögliche Verletzung seines Schutzrechtes durch einen Dritten fest, sollte er in der Regel entsprechend der unten stehenden Reihenfolge stufenweise vorgehen, um seine Ansprüche gegenüber dem möglichen Verletzer geltend zu machen.