

Die durch eine Recherche erzielbare Aussage ist im wesentlichen bestimmt durch die von der Recherche umfassten Recherchegebiete sowie insbesondere durch den Zeitpunkt der Durchführung der Recherche. Die Recherchegebiete können sowohl den Stand der Technik im Allgemeinen, den durch namentlich bekannte Mitbewerber generierten Stand der Technik im Besonderen als auch die möglichen Absatzmärkte umfassen. Entsprechend den ausgewählten Recherchegebieten handelt es sich bei einer Recherche zum Stand der Technik um eine Sachrecherche oder Namensrecherche. Die Marktrecherche dient im wesentlichen dazu, Informationen über Absatzmöglichkeiten eines geplanten Produkts zu erhalten. Zur Durchführung der Recherche steht in erster Linie die Patentliteratur, veröffentlichte Patentanmeldungen, Patente und Gebrauchsmuster über Datenbanken oder Auslegestelle des Deutschen Patent- und Markenamts zur Verfügung, ergänzt durch Literatur- und Wirtschaftsdatenbanken.
Das Ergebnis einer Sachrecherche und einer Namensrecherche liefert somit Auskunft über bekannte technische Lösungen und ermöglicht im Vorfeld die Beurteilung der Patentfähigkeit einer Erfindung. Eine Marktrecherche ermöglicht hingegen eine Aussage über den zu erwartenden Umfang einer wirtschaftlichen Verwertbarkeit. Eine zusammenfassende Auswertung der Rechercheergebnisse ermöglicht somit eine Aussage über den zu erwartenden wirtschaftlichen Erfolg einer technischen Erfindung.
Darüber hinaus bestimmt der Zeitpunkt der Durchführung der Recherche den möglichen Aussagegehalt eines Rechercheergebnisses. So ermöglicht eine bereits im Vorfeld der technischen Erfindung durchgeführte Basisrecherche, die im wesentlichen zur Festlegung des technischen Gebiets dienen soll, auf dem eine technische Erfindung gezielt erarbeitet werden soll, eine Innovationsplanung. Somit kann mit einer derartigen Basisrecherche vermieden werden, dass Forschung und Entwicklung in eine Richtung betrieben werden, die am Bedarf des Marktes vorbeigeht. Entweder weil entsprechende Produkte bereits existieren oder weil davon ausgegangen werden kann, dass ein Interesse an Produkten einer bestimmten technischen Ausrichtung nicht oder nur unzureichend vorhanden ist.
Wird die Recherche zu einem Zeitpunkt durchgeführt, nachdem die Erfindung bereits gemacht wurde, kann die Recherche die Erfindung selbst nicht mehr beeinflussen sondern lediglich noch zur Beurteilung der fertigen Erfindung hinsichtlich Patentfähigkeit und wirtschaftlicher Verwertbarkeit dienen.
