

Die Entwicklung eines eigenständigen Produktdesigns ist kostenintensiv, sorgt aber in aller Regel für zusätzliche Wettbewerbsvorteile. Zum Schutz dieser aufwendig erworbenen Wettbewerbsvorteile steht in Deutschland ein besonderes gewerbliches Schutzrecht, nämlich das Geschmacksmuster, zur Verfügung. Für das Gebiet der Europäischen Union bieten das (eingetragene) Gemeinschaftsgeschmacksmuster sowie das sog. nicht-eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster Schutz.
