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Vermeidung von Schutzrechtverletzungen

Zur Vermeidung von Patent- oder Gebrauchsmusterverletzungen, beispielsweise in einer Produktanlaufphase, kann eine Sachrecherche durchgeführt werden, bei der Schutzrechte mit Wirkung für Deutschland im entsprechenden technischen Fachgebiet gemäß der IPC-Klassifizierung (International Patent Classification) ermittelt werden. Ausgehend von dieser Recherche kann in einem Gutachten die Schutzrechtslage analysiert werden, so dass im Ergebnis Voraussagen darüber ermöglicht werden, ob ein bestimmtes Produkt beziehungsweise ein bestimmtes Verfahren ein Patent beziehungsweise ein Gebrauchsmuster verletzt.

Im Hinblick auf zu beachtende Markenrechte können identische oder ähnliche Marken, bei denen eventuell eine Verwechslungsgefahr bestehen könnte, recherchiert werden, um gegebenenfalls mit einem Markeninhaber eine Abgrenzungsvereinbarung oder einen Lizenzvertrag abzuschließen. Im Hinblick auf das Design eines Produktes sind auch Geschmacksmusterrecherchen möglich.