

Gewerbliche Schutzrechte stellen Vermögensgegenstände dar und können je nach Marktlage von ganz erheblichem Wert sein.
Bei der Verwertung von Schutzrechten muss grundsätzlich unterschieden werden, ob die Verwertung der Schutzrechte durch Verkauf eigener Waren bzw. Erbringung eigener Dienstleistungen erfolgen soll (Eigennutzung) oder ob die Schutzrechte durch Verkauf bzw. Lizenzvergabe an Dritte verwertet werden sollen (Fremdnutzung).
