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Die Verwertung des Patents

Zur Schutzrechtsverwertung stehen dem Patentinhaber verschiedene Möglichkeiten, wie Verkauf und Übertragung auf den Käufer, Lizenzierung der Nutzungsrechte und nicht zuletzt die Verwertung durch eigene Nutzung, zur Verfügung.

Die meisten Möglichkeiten hinsichtlich einer individuellen Gestaltung der übertragenen Nutzungs- oder Teilnutzungsrechte bietet sicherlich ein Lizenzvertrag. Eine Voraussetzung für den Abschluss eines Lizenzvertrages ist natürlich die erfolgreiche Suche nach einem Verwertungspartner. Hierbei erweist sich die Darstellung der Erfindung, insbesondere durch eine detaillierte Patentbewertung, als geeignetes Mittel, potentielle Verwertungspartner für sich zu gewinnen. Der Lizenzvertrag kann bereits auf Basis einer Patentanmeldung geschlossen werden und überträgt Nutzungsrechte im Rahmen einer einfachen oder exklusiven Lizenz mit möglicher Zweckbindung.

Wesentliche Punkte, die bei der Formulierung eines Lizenzvertrages berücksichtigt werden sollten, finden Sie in der Checkliste/Lizenzvertrag.